Häufige
Fragen -
FAQ
Wir antworten auf Ihre
Fragen:
Was passiert,
wenn eigene Sachen kaputtgehen?
Für eigene Schäden haftet
die Haftpflichtversicherung nicht. Sie ist dafür da,
berechtigte Ansprüche Dritter zu befriedigen, die Ihr Hund
verursacht hat und für die Sie als Hundehalter oder ggf. als
Hundehüter haften.
Was passiert,
wenn jemand Ansprüche stellt, die gar nicht
gerechtfertigt sind?
Die Haftpflichtversicherung
ist dazu da, berechtigte Ansprüche zu bezahlen. Das heisst
auch, die Schuld des Hundehalters zu prüfen und die Schadenhöhe
zu ermitteln. Stellt sich aber raus, dass den Hundehalter gar
keine oder eine Teilhaftung anzulasten ist, dann lehnt die
Versicherung einen Schaden ab und der Geschädigte muss ggf.
Klage erheben. Für diese Kosten ist dann auch die
Haftpflichtversicherung zuständig und nimmt es unter Umständen
mit dem Kläger vor Gericht auch auf. Gerade bei hohen
Personenschäden passt der Haftpflichtversicherer schon genau
auf, ob der Versicherungsnehmer auch wirklich
haftet.
Was geschieht,
wenn der Schaden höher ist als die Deckungssumme
(Versicherungssumme)?
Die
Hundehaftpflichtversicherung zahlt prinzipiell maximal bis zur
Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Wenn der Schaden höher
ist, sind die übersteigende Beiträge nicht durch die
Hunde-Haftpflichtversicherung gedeckt und der übersteigende
Teil somit auch nicht bezahlt. Daher lohnt es sich immer, für
geringere Mehrbeiträge die höchste Deckungssumme zu
wählen.
Steigen die
Beiträge in der Haftpflichtversicherung
automatisch?
Hier folgt ein klares
„jein“. Zum 1. Juli eines jeden Jahres ermittelt ein
unabhängiger Treuhänder, ob sich die Preise bei
Schadenzahlungen von einem zum nächsten Jahr erhöht haben. Ist
dies der Fall und übersteigt 5 Prozent, so können die Beiträge
ab der nächsten Fälligkeit um diesen Prozentsatz angehoben
werden. Steigerungen unter 5 Prozent werden angesammelt und
später zugeschlagen. Sinken die Preise, müssen die Beiträge
sogar reduziert werden.
Was bedeutet
Gefährdungshaftung für den
Tierhalter?
Jedes Tier hat ein
willkürliches, tiertypisches Verhalten, das unabhängig von
einem Verschulden des Besitzers zu einem Schaden führen kann.
Diese Haftung wird juristisch als „Gefährdungshaftung“
bezeichnet. Es kommt also nicht auf das Verschulden des
Tierhalters an, sondern allein auf die Tatsache, dass man ein
Tier hält. Daher schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass jeder,
der eine besondere Gefahr (das Tier) schafft und damit die
Allgemeinheit per se gefährdet, alle damit verbundenen Risiken
tragen soll. Allerdings sind kleinere Haustiere wie Hamster,
Vögel und Goldfische in der Privathaftpflichtversicherung
mitversichert, während man etwa für Hunde und Pferde eine
eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung (also
Hundehalterhaftpflichtversicherung oder
Pferdehalterhaftpflichtversicherung) abschließen
muss.
Ab wann brauche
ich eine eigene
Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem
man Besitzer des Hundes geworden ist. Haben Sie bereits eine
eigene private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so
besteht unter Umständen im Rahmen der so genannten
„Vorsorgeversicherung“ Deckung über die eigene
Privathaftpflichtversicherung. Allerdings nur bis zur nächsten
Prämienfälligkeit. Ist der Hund bis dahin noch nicht
versichert, erlischt diese vorläufige Deckung automatisch und
man muss für alle Schäden selbst aufkommen.

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