Häufige Fragen - FAQ


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Was passiert, wenn eigene Sachen kaputtgehen?

Für eigene Schäden haftet die Haftpflichtversicherung nicht. Sie ist dafür da, berechtigte Ansprüche Dritter zu befriedigen, die Ihr Pferd verursacht hat und für die Sie als Pferdehalter oder ggf. als Pferdehüter haften.

Was passiert, wenn jemand Ansprüche stellt, die gar nicht gerechtfertigt sind?

Die Haftpflichtversicherung ist dazu da, berechtigte Ansprüche zu bezahlen. Das heisst auch, die Schuld des Pferdehalters zu prüfen und die Schadenhöhe zu ermitteln. Stellt sich aber raus, dass den Pferdehalter gar keine oder eine Teilhaftung anzulasten ist, dann lehnt die Versicherung einen Schaden ab und der Geschädigte muss ggf. Klage erheben. Für diese Kosten ist dann auch die Haftpflichtversicherung zuständig und nimmt es unter Umständen mit dem Kläger vor Gericht auch auf. Gerade bei hohen Personenschäden passt der Haftpflichtversicherer schon genau auf, ob der Versicherungsnehmer auch wirklich haftet.

Was geschieht, wenn der Schaden höher ist als die Deckungssumme (Versicherungssumme)?

Die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt prinzipiell maximal bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Wenn der Schaden höher ist, sind die übersteigende Beiträge nicht durch die Pferde-Haftpflichtversicherung gedeckt und der übersteigende Teil somit auch nicht bezahlt. Daher lohnt es sich immer, für geringere Mehrbeiträge die höchste Deckungssumme zu wählen.

Steigen die Beiträge in der Haftpflichtversicherung automatisch?

Hier folgt ein klares „jein“. Zum 1. Juli eines jeden Jahres ermittelt ein unabhängiger Treuhänder, ob sich die Preise bei Schadenzahlungen von einem zum nächsten Jahr erhöht haben. Ist dies der Fall und übersteigt 5 Prozent, so können die Beiträge ab der nächsten Fälligkeit um diesen Prozentsatz angehoben werden. Steigerungen unter 5 Prozent werden angesammelt und später zugeschlagen. Sinken die Preise, müssen die Beiträge sogar reduziert werden.

Was bedeutet Gefährdungshaftung für den Tierhalter?

Jedes Tier hat ein willkürliches, tiertypisches Verhalten, das unabhängig von einem Verschulden des Besitzers zu einem Schaden führen kann. Diese Haftung wird juristisch als „Gefährdungshaftung“ bezeichnet. Es kommt also nicht auf das Verschulden des Tierhalters an, sondern allein auf die Tatsache, dass man ein Tier hält. Daher schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass jeder, der eine besondere Gefahr (das Pferd) schafft und damit die Allgemeinheit per se gefährdet, alle damit verbundenen Risiken tragen soll. Allerdings sind kleinere Haustiere wie Hamster, Vögel und Goldfische in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, während man etwa für Pferde und Hunde eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung (also Pferdehalterhaftpflichtversicherung oder Hundehalterhaftpflichtversicherung) abschließen muss.

Ab wann brauche ich eine eigene Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

Ab dem Zeitpunkt, ab dem man Besitzer des Pferdes geworden ist. Haben Sie bereits eine eigene private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so besteht unter Umständen im Rahmen der so genannten „Vorsorgeversicherung“ Deckung über die eigene Privathaftpflichtversicherung. Allerdings nur bis zur nächsten Prämienfälligkeit. Ist das Pferd bis dahin noch nicht versichert, erlischt diese vorläufige Deckung automatisch und man muss für alle Schäden selbst aufkommen.


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