Häufige Fragen -
FAQ
Wir antworten auf Ihre
Fragen:
Was passiert,
wenn eigene Sachen kaputtgehen?
Für eigene Schäden haftet die Haftpflichtversicherung nicht.
Sie ist dafür da, berechtigte Ansprüche Dritter zu befriedigen,
die Ihr Pferd verursacht hat und für die Sie als Pferdehalter
oder ggf. als Pferdehüter haften.
Was passiert,
wenn jemand Ansprüche stellt, die gar nicht gerechtfertigt
sind?
Die Haftpflichtversicherung ist dazu da, berechtigte
Ansprüche zu bezahlen. Das heisst auch, die Schuld des
Pferdehalters zu prüfen und die Schadenhöhe zu ermitteln.
Stellt sich aber raus, dass den Pferdehalter gar keine oder
eine Teilhaftung anzulasten ist, dann lehnt die Versicherung
einen Schaden ab und der Geschädigte muss ggf. Klage erheben.
Für diese Kosten ist dann auch die Haftpflichtversicherung
zuständig und nimmt es unter Umständen mit dem Kläger vor
Gericht auch auf. Gerade bei hohen Personenschäden passt der
Haftpflichtversicherer schon genau auf, ob der
Versicherungsnehmer auch wirklich haftet.
Was geschieht,
wenn der Schaden höher ist als die Deckungssumme
(Versicherungssumme)?
Die Pferdehaftpflichtversicherung zahlt prinzipiell maximal
bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Wenn der Schaden
höher ist, sind die übersteigende Beiträge nicht durch die
Pferde-Haftpflichtversicherung gedeckt und der übersteigende
Teil somit auch nicht bezahlt. Daher lohnt es sich immer, für
geringere Mehrbeiträge die höchste Deckungssumme zu wählen.
Steigen die
Beiträge in der Haftpflichtversicherung
automatisch?
Hier folgt ein klares „jein“. Zum 1. Juli eines jeden Jahres
ermittelt ein unabhängiger Treuhänder, ob sich die Preise bei
Schadenzahlungen von einem zum nächsten Jahr erhöht haben. Ist
dies der Fall und übersteigt 5 Prozent, so können die Beiträge
ab der nächsten Fälligkeit um diesen Prozentsatz angehoben
werden. Steigerungen unter 5 Prozent werden angesammelt und
später zugeschlagen. Sinken die Preise, müssen die Beiträge
sogar reduziert werden.
Was bedeutet
Gefährdungshaftung für den Tierhalter?
Jedes Tier hat ein willkürliches, tiertypisches Verhalten,
das unabhängig von einem Verschulden des Besitzers zu einem
Schaden führen kann. Diese Haftung wird juristisch als
„Gefährdungshaftung“ bezeichnet. Es kommt also nicht auf das
Verschulden des Tierhalters an, sondern allein auf die
Tatsache, dass man ein Tier hält. Daher schreibt der
Gesetzgeber auch vor, dass jeder, der eine besondere Gefahr
(das Pferd) schafft und damit die Allgemeinheit per se
gefährdet, alle damit verbundenen Risiken tragen soll.
Allerdings sind kleinere Haustiere wie Hamster, Vögel und
Goldfische in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert,
während man etwa für Pferde und Hunde eine eigene
Tierhalterhaftpflichtversicherung (also
Pferdehalterhaftpflichtversicherung oder
Hundehalterhaftpflichtversicherung) abschließen muss.
Ab wann
brauche ich eine eigene
Pferdehalterhaftpflichtversicherung?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem man Besitzer des Pferdes geworden
ist. Haben Sie bereits eine eigene private
Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so besteht unter
Umständen im Rahmen der so genannten „Vorsorgeversicherung“
Deckung über die eigene Privathaftpflichtversicherung.
Allerdings nur bis zur nächsten Prämienfälligkeit. Ist das
Pferd bis dahin noch nicht versichert, erlischt diese
vorläufige Deckung automatisch und man muss für alle Schäden
selbst aufkommen.
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