Pferde-OP-Versicherung
Wenn sich Ihr Pferd bei einem Ausritt
verletzt oder oder im Laufe der Zeit krank wird, stellt eine
Pferdekrankenversicherung eine sinnvolle und preiswerte
Absicherung Ihres Lieblings dar. Die Krankenvollversicherung
begrenzt für Sie die Kosten für langwierige und
medikamentenreiche Behandlungen.
Die Pferde OP-Versicherung ist die meist
gewählte Form innerhalb der
Pferdekrankenversicherung.
Allgemeine Informationen zur
Pferde-Krankenversicherung und zur Pferde-OP
Versicherung
Wählen Sie frei, welchen
Tierarzt oder
Tierklinik Sie aufsuchen und welche
Tierärztin oder welcher Tierarzt Sie die Untersuchung Ihres
Pferdes durchführen lassen.
Wenn Sie auf
Reisen sind und Ihr Pferd mitnehmen, ist
es versichert. Achten Sie aber auf den Geltungsbereich (z. B.
„Bundesrepublik Deutschland“) oder auf ein mögliches Zeitlimit
für Auslandsaufenthalte (sofern versicherbar; z. B. bis acht
Wochen)
Im Rahmen der ambulanten und stationären
Heilbehandlung wird meist ein prozentualer Anteil (je nach
Tarif zwischen 60 - 100 Prozent der ambulanten und stationären
Behandlungskosten) bei Krankheit oder Unfall Ihres Pferdes
bezahlt. Dazu gehört auch die Erstattung der Kosten für Labor-
und Röntgenuntersuchung. Versichert sind zudem die Kosten für
Arznei- und Verbandsmittel.
Je nach Tarif betragen die Leistungen im
Versicherungsfall dem ein- oder zweifachen Satz nach der
„Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) in der vereinbarten
Fassung. Wenn Sie den einfachen Satz der GOT wählen, sind
„normale“ Behandlungen in der Regel abgedeckt. Doch
Notoperationen oder komplizierte Operationen werden oft nur mit
dem zweifachen Satz abgerechnet. Daher sollten Sie schon gleich
diesen verbesserten Schutz wählen.
Oft ist die Höhe der versicherten
Leistungen begrenzt - manche Versicherer verzichten sogar auf
eine Begrenzung nach oben.
Achten Sie darauf, dass Transport- und
eine Diebstahlversicherung eingeschlossen ist. Meist begrenzen
die Versicherer jedoch die Höhe mit beispielsweise 2.500
€.
OP-Leistungen
Die Erstattung der Tierarztkosten für
chirurgische Eingriffe unter Narkose ist ebenfalls oft
prozentual begrenzt (z.B. zwischen 60 - 100 Prozent der
Behandlungskosten) und für die versicherten Leistungen nach
oben gedeckelt. Je nach Tarif betragen auch hier die Leistungen
z. B. bis zu 3.000 € pro Versicherungsfall sowie dem ein- oder
zweifachen Satz nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT)
in der vereinbarten Fassung.
Wenn Sie den einfachen Satz der GOT wählen, sind „normale“
Behandlungen in der Regel abgedeckt. Doch Notoperationen oder
komplizierte Operationen werden oft nur mit dem zweifachen Satz
abgerechnet. Daher sollten Sie schon gleich diesen verbesserten
Schutz wählen. Die Kostenübernahme beginnt meist am letzten
Untersuchungstag von der OP sowie die Nachbehandlung inkl.
verordneter Arzneimittel bis 10 Tage nach dem
OP-Tag.
Beginn der
Versicherung
Für Unfälle bei Pferden gibt es meist
keine Wartezeit und der Versicherungsschutz beginnt sofort. Bei
Krankheit ist eine Karenzzeit (Wartezeit) zu erfüllen, die
meist sechs Monate beträgt und vom gewählten
Versicherungsunternehmen abhängt. Oft ist sogar eine
Kolikbehandlung schon nach 30 Tagen Wartezeit
möglich.
Welche Voraussetzungen sind für die
Aufnahme in die Pferde-Krankenversicherung zu
erfüllen?
Der Pferd darf meist nicht jünger als 4
Monate sein und ein Höchstalter (z. B. 10 Jahre) nicht
überschreiten. Außerdem müssen Vorerkrankungen angezeigt
werden. Nicht alle Vorerkrankungen führen automatisch zu einer
Ablehnung der Versicherung.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr
Pferd bei Aufnahme in die Versicherung gesund ist. Hier
verlangen Versicherer eine detaillierte Auskunft über den
Gesundheitszustand des Tieres.
Als Voraussetzung gilt auch die
rechtzeitige und regelmäßige Impfung des versicherten Pferdes
(nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission vet.) sowie
Wurmkuren. Die Kosten dafür tragen Sie als Pferdebesitzer
grundsätzlich selbst, da es sich um vorbeugende Maßnahmen
handelt. Doch auch hier gibt es Versicherer, die diese Kosten
mit einem Beitrag (z. B. 40 €) einschließen.
Nicht
versicherbar
Rennpferde sind in der Regel nicht
versicherbar. Kosten für Chip-Operationen, Vorerkrankungen,
angeborene Fehlentwicklungen, Kastration oder Sterilisation,
Zahnersatz sowie Korrektur von Zahn- oder Kiefer-Anomalien
gehören ebenfalls meist nicht zum versicherbaren
Schutz.
Mitversicherung des
Transportrisikos
Als zusätzliche Absicherung hat sich die
Mitversicherung des Transportrisikos bewährt. Sie versichert
das Pferd, wenn es in der Folge eines Transports, Diebstahls,
Brands oder Blitzschlags verstirbt (Verendung oder
Nottötung).
Die Höhe ist meist prozentual (z. B. max. 80 %) und / oder in
der Gesamtsumme (z. B. 2.500 €) begrenzt.
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