Pferde-OP-Versicherung


Wenn sich Ihr Pferd bei einem Ausritt verletzt oder oder im Laufe der Zeit krank wird, stellt eine Pferdekrankenversicherung eine sinnvolle und preiswerte Absicherung Ihres Lieblings dar. Die Krankenvollversicherung begrenzt für Sie die Kosten für langwierige und medikamentenreiche Behandlungen.
Die Pferde OP-Versicherung ist die meist gewählte Form innerhalb der Pferdekrankenversicherung.

Allgemeine Informationen zur Pferde-Krankenversicherung und zur Pferde-OP Versicherung

Wählen Sie frei, welchen Tierarzt oder Tierklinik Sie aufsuchen und welche Tierärztin oder welcher Tierarzt Sie die Untersuchung Ihres Pferdes durchführen lassen.

Wenn Sie auf Reisen sind und Ihr Pferd mitnehmen, ist es versichert. Achten Sie aber auf den Geltungsbereich (z. B. „Bundesrepublik Deutschland“) oder auf ein mögliches Zeitlimit für Auslandsaufenthalte (sofern versicherbar; z. B. bis acht Wochen)

Im Rahmen der ambulanten und stationären Heilbehandlung wird meist ein prozentualer Anteil (je nach Tarif zwischen 60 - 100 Prozent der ambulanten und stationären Behandlungskosten) bei Krankheit oder Unfall Ihres Pferdes bezahlt. Dazu gehört auch die Erstattung der Kosten für Labor- und Röntgenuntersuchung. Versichert sind zudem die Kosten für Arznei- und Verbandsmittel.

Je nach Tarif betragen die Leistungen im Versicherungsfall dem ein- oder zweifachen Satz nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) in der vereinbarten Fassung. Wenn Sie den einfachen Satz der GOT wählen, sind „normale“ Behandlungen in der Regel abgedeckt. Doch Notoperationen oder komplizierte Operationen werden oft nur mit dem zweifachen Satz abgerechnet. Daher sollten Sie schon gleich diesen verbesserten Schutz wählen.

Oft ist die Höhe der versicherten Leistungen begrenzt - manche Versicherer verzichten sogar auf eine Begrenzung nach oben.

Achten Sie darauf, dass Transport- und eine Diebstahlversicherung eingeschlossen ist. Meist begrenzen die Versicherer jedoch die Höhe mit beispielsweise 2.500 €.

OP-Leistungen

Die Erstattung der Tierarztkosten für chirurgische Eingriffe unter Narkose ist ebenfalls oft prozentual begrenzt (z.B. zwischen 60 - 100 Prozent der Behandlungskosten) und für die versicherten Leistungen nach oben gedeckelt. Je nach Tarif betragen auch hier die Leistungen z. B. bis zu 3.000 € pro Versicherungsfall sowie dem ein- oder zweifachen Satz nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) in der vereinbarten Fassung.
Wenn Sie den einfachen Satz der GOT wählen, sind „normale“ Behandlungen in der Regel abgedeckt. Doch Notoperationen oder komplizierte Operationen werden oft nur mit dem zweifachen Satz abgerechnet. Daher sollten Sie schon gleich diesen verbesserten Schutz wählen. Die Kostenübernahme beginnt meist am letzten Untersuchungstag von der OP sowie die Nachbehandlung inkl. verordneter Arzneimittel bis 10 Tage nach dem OP-Tag.

Beginn der Versicherung

Für Unfälle bei Pferden gibt es meist keine Wartezeit und der Versicherungsschutz beginnt sofort. Bei Krankheit ist eine Karenzzeit (Wartezeit) zu erfüllen, die meist sechs Monate beträgt und vom gewählten Versicherungsunternehmen abhängt. Oft ist sogar eine Kolikbehandlung schon nach 30 Tagen Wartezeit möglich.

Welche Voraussetzungen sind für die Aufnahme in die Pferde-Krankenversicherung zu erfüllen?

Der Pferd darf meist nicht jünger als 4 Monate sein und ein Höchstalter (z. B. 10 Jahre) nicht überschreiten. Außerdem müssen Vorerkrankungen angezeigt werden. Nicht alle Vorerkrankungen führen automatisch zu einer Ablehnung der Versicherung.

Wichtig ist in jedem Fall, dass Ihr Pferd bei Aufnahme in die Versicherung gesund ist. Hier verlangen Versicherer eine detaillierte Auskunft über den Gesundheitszustand des Tieres.

Als Voraussetzung gilt auch die rechtzeitige und regelmäßige Impfung des versicherten Pferdes (nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission vet.) sowie Wurmkuren. Die Kosten dafür tragen Sie als Pferdebesitzer grundsätzlich selbst, da es sich um vorbeugende Maßnahmen handelt. Doch auch hier gibt es Versicherer, die diese Kosten mit einem Beitrag (z. B. 40 €) einschließen.

Nicht versicherbar

Rennpferde sind in der Regel nicht versicherbar. Kosten für Chip-Operationen, Vorerkrankungen, angeborene Fehlentwicklungen, Kastration oder Sterilisation, Zahnersatz sowie Korrektur von Zahn- oder Kiefer-Anomalien gehören ebenfalls meist nicht zum versicherbaren Schutz.

Mitversicherung des Transportrisikos

Als zusätzliche Absicherung hat sich die Mitversicherung des Transportrisikos bewährt. Sie versichert das Pferd, wenn es in der Folge eines Transports, Diebstahls, Brands oder Blitzschlags verstirbt (Verendung oder Nottötung).
Die Höhe ist meist prozentual (z. B. max. 80 %) und / oder in der Gesamtsumme (z. B. 2.500 €) begrenzt.


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