Pferdehaftpflicht
Die Folgen eines Schadens durch Ihr
Pferd
2005 lebten in Deutschlands Haushalten etwa 23 Millionen
Haustiere, also hatte jeder dritte Haushalt ein Haustier. 1
Millionen davon waren Pferde und haben meist nicht nur ihre
Halter erfreut, sondern auch die insgesamt 11 Mio. Menschen,
die reiten oder sich für den Reitsport
interessieren.
Doch egal wie lieb Ihr Pferd normalerweise
auch sein mag oder ob er gar noch ein Fohlen ist – Sie haften
in jedem Fall für alle Schäden, die es anrichtet. Und dafür müssen
Sie bezahlen, notfalls in unbegrenzter Höhe.
WICHTIG: Schäden, die
durch Ihr Pferd angerichtet wurden, fallen grundsätzlich nicht
unter Ihre Private Haftpflichtversicherung. Nur für das
Versicherungsjahr, in dem Sie Ihr Pferd erstmalig angeschafft
haben und vorher bereits eine eigene Private
Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gibt es eng
gefasste Ausnahmen. Sie sollten daher für Ihr Pferd unbedingt
eine freiwillige private Pferde-Haftpflichtversicherung
abschließen.
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Unheil richten nicht allein große Pferde
an, auch kleine Pferde können für erhebliche Schäden sorgen.
Wenn Ihr Pferd scheut oder austritt und anwesende Radfahrer
durch den Schreck stürzen, können Personenschäden unter
Umständen in die Millionen gehen. Hoffnungsvolle IT-Talente
werden ebenso Schadenersatzansprüche, entgangene
Karrierechancen und verminderte Einkommenschancen in
erheblichem Maße bei Ihnen geltend machen, wie Sportler,
Rechtsanwälte oder Wirtschaftsjuristen.
Kleine Bagatellschäden können Sie meist selbst bezahlen. Aber
sobald es sich um Personenschäden handelt, brauchen Sie nicht
nur fachliche Hilfe in der Beurteilung der Schuldfrage, sondern
am Ende auch einen finanzkräftigen Partner für die Bezahlung
des Schadens – nämlich die
Pferdehaftpflicht-Versicherung.
Die
Tierhalterhaftung nach § 833 BGB
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die
Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt,
so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem
Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu
ersetzen.
Also nicht mehr und nicht weniger, als
dass Sie als Tierhalter für Ihr Pferd verantwortlich sind.
Dabei ist es egal ob Sie ein Pferd nur deshalb halten, weil Sie
genug Geld haben – die Nutzung aber anderen überlassen. So
lange Sie im eigenen Interesse die Sorge um das Pferd
übernommen haben, an seinem Wohlergehen interessiert sind und
das wirtschaftliche Risiko tragen, haften Sie.
Was ist an der Tierhalterhaftung
so gefährlich?
Sie sind als Halter Ihres Pferdes immer für
dessen Verhalten verantwortlich. Selbst dann, wenn Sie das
Fehlverhalten nicht verschuldet haben. Sie haften darüber
hinaus, wenn Sie z. B. bei Weideschäden gar nicht zugegen
sind und müssen trotzdem für dessen Tun gerade stehen.
Und weil es sich beim Hobby „Reiten“ und der damit verbundenen
Haltung eines Pferdes um eine sog. „Luxustierhaltung“ handelt,
kommt es nicht auf ein Verschulden des Tierhalters an, sondern
nur darauf, dass ein Tier – hier das Pferd – einen Schaden
verursacht hat, selbst dann, wenn er den Schaden selbst
überhaupt nicht abwenden konnte.
Sobald ein Schaden durch ein „typisch tierisches Verhalten“ des
Pferdes verursacht worden ist, greift die Haftung.
Haftungsbeispiele:
Sie parieren Ihr Pferd vor einer roten
Ampel durch. Ihr Pferd ist noch sehr jung und scheut, weil
hinter ihm ein Auto abbremst, stürmt in die Kreuzung. Ein
vorfahrtberechtigter Autofahrer muss darauf hin ausweichen und
fährt in ein parkendes Auto, das am Straßenrand abgestellt
war.
Hier wurde der Schaden durch ein typisch tierisches Verhalten
(allgemein: scheuen, steigen, ausschlagen, beißen)
verursacht.
Sie fahren endlich in den wohlverdienten
Urlaub und überlassen die Aufsicht über das Pferd einer guten
Freundin, die diese Aufgabe aus Gefälligkeit gerne für Sie
übernimmt. Ihr Job ist es, Ihr Pferd während Ihrer Abwesenheit
gelegentlich durch Führen am Führstrick zu bewegen. Dabei wird
Ihre Freundin verletzt und Sie haften.
Sie leihen Ihrer Freundin Ihr Pferd,
weil deren Pferd krank ist. Als diese ihre Gerte benutzt und
Ihr Pferd daraufhin buckelt und die Reiterin abwirft, greift
Ihre Tierhalterhaftpflicht trotzdem, obwohl die Freundin die
Gerte selbst eingesetzt hat.
Ihre
Haftpflichtversicherung
Wenn dann Ersatzansprüche angemeldet werden,
ist die Haftpflichtversicherung dazu da, berechtigte
Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche
notfalls gerichtlich ablehnen. Die Haftpflichtversicherung
ist zudem darin geübt, mit dem Geschädigten völlig
emotionsfrei zu verhandeln – eine sichere Bank, um
Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Damit Sie einen ausreichenden Schutz für
die Bezahlung berechtigter Ansprüche haben, sollten Sie
unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme für Sach- und
Personenschäden achten. Hinweise dazu finden Sie unter des
Website „Versicherungsschutz“
. Dort erfahren Sie auch, warum Sie
Versicherungsschutz auch für den Fall benötigen, wenn Sie nur
auf ein Pferd aufpassen.
Reitbeteiligung und
Fremdreiter
Probleme sind oft bei Reitbeteiligungen
und Fremdreitern zu erwarten. Ihr Pferd kann Dritte schädigen –
aber auch den Fremdreiter selbst. Sinnvoll ist es, eine
Reitbeteiligung im Versicherungsvertrag namentlich zu nennen,
um alle Beteiligten und vor allem Sie selbst vor
Regressansprüchen zu schützen.
Allerdings ist weniger bekannt, dass der
Tierhüter oder dessen Krankenkasse im Regressfall Schadenersatz
von Ihnen verlangen kann, obwohl er selbst einen Schaden durch
Ihr Pferd erlitten hat. Hier sollten Sie bei Ihrem
Versicherungsvertrag besonders drauf achten oder eine
Haftungsverzichtserklärung unterschreiben lassen. Ihre
Reitbeteiligung erklärt darin, dass sie sich aller
reittypischen Risiken bewusst ist und bei Ihnen im
Verletzungsfall keinen Regress nimmt.
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