Pferdehaftpflicht


Die Folgen eines Schadens durch Ihr Pferd

2005 lebten in Deutschlands Haushalten etwa 23 Millionen Haustiere, also hatte jeder dritte Haushalt ein Haustier. 1 Millionen davon waren Pferde und haben meist nicht nur ihre Halter erfreut, sondern auch die insgesamt 11 Mio. Menschen, die reiten oder sich für den Reitsport interessieren.


Doch egal wie lieb Ihr Pferd normalerweise auch sein mag oder ob er gar noch ein Fohlen ist – Sie haften in jedem Fall für alle zum TarifvergleichSchäden, die es anrichtet. Und dafür müssen Sie bezahlen, notfalls in unbegrenzter Höhe.

WICHTIG: Schäden, die durch Ihr Pferd angerichtet wurden, fallen grundsätzlich nicht unter Ihre Private Haftpflichtversicherung. Nur für das Versicherungsjahr, in dem Sie Ihr Pferd erstmalig angeschafft haben und vorher bereits eine eigene Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gibt es eng gefasste Ausnahmen. Sie sollten daher für Ihr Pferd unbedingt eine freiwillige private Pferde-Haftpflichtversicherung abschließen.
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Unheil richten nicht allein große Pferde an, auch kleine Pferde können für erhebliche Schäden sorgen. Wenn Ihr Pferd scheut oder austritt und anwesende Radfahrer durch den Schreck stürzen, können Personenschäden unter Umständen in die Millionen gehen. Hoffnungsvolle IT-Talente werden ebenso Schadenersatzansprüche, entgangene Karrierechancen und verminderte Einkommenschancen in erheblichem Maße bei Ihnen geltend machen, wie Sportler, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsjuristen.
Kleine Bagatellschäden können Sie meist selbst bezahlen. Aber sobald es sich um Personenschäden handelt, brauchen Sie nicht nur fachliche Hilfe in der Beurteilung der Schuldfrage, sondern am Ende auch einen finanzkräftigen Partner für die Bezahlung des Schadens – nämlich die Pferdehaftpflicht-Versicherung.

Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Also nicht mehr und nicht weniger, als dass Sie als Tierhalter für Ihr Pferd verantwortlich sind. Dabei ist es egal ob Sie ein Pferd nur deshalb halten, weil Sie genug Geld haben – die Nutzung aber anderen überlassen. So lange Sie im eigenen Interesse die Sorge um das Pferd übernommen haben, an seinem Wohlergehen interessiert sind und das wirtschaftliche Risiko tragen, haften Sie.

Was ist an der Tierhalterhaftung so gefährlich?

Sie sind als Halter Ihres Pferdes immer für dessen Verhalten verantwortlich. Selbst dann, wenn Sie das Fehlverhalten nicht verschuldet haben. Sie haften darüber hinaus, wenn Sie z. B. bei Weideschäden gar nicht zugegen sind und müssen trotzdem für dessen Tun gerade stehen.
Und weil es sich beim Hobby „Reiten“ und der damit verbundenen Haltung eines Pferdes um eine sog. „Luxustierhaltung“ handelt, kommt es nicht auf ein Verschulden des Tierhalters an, sondern nur darauf, dass ein Tier – hier das Pferd – einen Schaden verursacht hat, selbst dann, wenn er den Schaden selbst überhaupt nicht abwenden konnte.
Sobald ein Schaden durch ein „typisch tierisches Verhalten“ des Pferdes verursacht worden ist, greift die Haftung.

Haftungsbeispiele:

Sie parieren Ihr Pferd vor einer roten Ampel durch. Ihr Pferd ist noch sehr jung und scheut, weil hinter ihm ein Auto abbremst, stürmt in die Kreuzung. Ein vorfahrtberechtigter Autofahrer muss darauf hin ausweichen und fährt in ein parkendes Auto, das am Straßenrand abgestellt war.
Hier wurde der Schaden durch ein typisch tierisches Verhalten (allgemein: scheuen, steigen, ausschlagen, beißen) verursacht.

Sie fahren endlich in den wohlverdienten Urlaub und überlassen die Aufsicht über das Pferd einer guten Freundin, die diese Aufgabe aus Gefälligkeit gerne für Sie übernimmt. Ihr Job ist es, Ihr Pferd während Ihrer Abwesenheit gelegentlich durch Führen am Führstrick zu bewegen. Dabei wird Ihre Freundin verletzt und Sie haften.

Sie leihen Ihrer Freundin Ihr Pferd, weil deren Pferd krank ist. Als diese ihre Gerte benutzt und Ihr Pferd daraufhin buckelt und die Reiterin abwirft, greift Ihre Tierhalterhaftpflicht trotzdem, obwohl die Freundin die Gerte selbst eingesetzt hat.

Ihre Haftpflichtversicherung

Wenn dann Ersatzansprüche angemeldet werden, ist die Haftpflichtversicherung dazu da, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche notfalls gerichtlich ablehnen. Die Haftpflichtversicherung ist zudem darin geübt, mit dem Geschädigten völlig emotionsfrei zu verhandeln – eine sichere Bank, um Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Damit Sie einen ausreichenden Schutz für die Bezahlung berechtigter Ansprüche haben, sollten Sie unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme für Sach- und Personenschäden achten. Hinweise dazu finden Sie unter des Website „Versicherungsschutz . Dort erfahren Sie auch, warum Sie Versicherungsschutz auch für den Fall benötigen, wenn Sie nur auf ein Pferd aufpassen.

Reitbeteiligung und Fremdreiter

Probleme sind oft bei Reitbeteiligungen und Fremdreitern zu erwarten. Ihr Pferd kann Dritte schädigen – aber auch den Fremdreiter selbst. Sinnvoll ist es, eine Reitbeteiligung im Versicherungsvertrag namentlich zu nennen, um alle Beteiligten und vor allem Sie selbst vor Regressansprüchen zu schützen.

Allerdings ist weniger bekannt, dass der Tierhüter oder dessen Krankenkasse im Regressfall Schadenersatz von Ihnen verlangen kann, obwohl er selbst einen Schaden durch Ihr Pferd erlitten hat. Hier sollten Sie bei Ihrem Versicherungsvertrag besonders drauf achten oder eine Haftungsverzichtserklärung unterschreiben lassen. Ihre Reitbeteiligung erklärt darin, dass sie sich aller reittypischen Risiken bewusst ist und bei Ihnen im Verletzungsfall keinen Regress nimmt.


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