Versicherungsschutz



Versicherungsschutz in der Pferdehalter-haftpflichtversicherung

Was ist alles mitversichert?

Eine Pferdehaftpflichtversicherung bezahlt berechtigte Ansprüche und lehnt unberechtigte Ansprüche notfalls gerichtlich ab. Daher ist sie auch so etwas wie eine passive Rechtsschutzversicherung.

Achten Sie beim Versicherungsschutz auf eine ausreichende Deckung:

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mindest-Deckungssumme: 3.000.000,-- €
  • Reitbeteiligung
  • zum TarifvergleichFremdreiter-Risiko
  • Beteiligung an Turnieren
  • Auslandsschutz
  • ungewollter Deckakt mitversichern
  • Fohlen mitversichern
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger
  • Offen- und Laufstallhaltung mitversichern
  • Mietsachschäden

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Möglicher Versicherungsschutz in der Pferdehaftpflichtversicherung:

- Personenschäden
Personenschäden sind in der Pferdehaftpflicht-Versicherung am häufigsten anzutreffen. Meist wurden Reiter vom Pferd abgeworfen, haben gescheut, sind ausgebrochen oder haben ihren Tierhüter gebissen. Unabhängig von der Schuldfrage haften Sie als Tierhalter für alle Personen- und Personenfolgeschäden. Nicht selten machen in der Folge eines Personenschadens auch Sozialversicherungsträger Regressansprüche wegen Krankenbehandlung oder Lohnfortzahlung geltend. Nähere Informationen zur Haftung können Sie auch unter „Pferdehaftpflicht“ nachlesen.

- Sachschäden
Sachschäden können durch direkte Einwirkung des Pferdes geschehen, wie beispielsweise die zerrissene Hose oder der beschädigte Helm nach einer Sturz vom Pferd. Auch die gemietete Pferdebox kann beschädigt werden und der Schaden muss vom Tierhalter ersetzt werden.

- Vermögensschäden
Alles, was weder ein Personen- noch ein Sachschaden ist, fällt unter Vermögensschäden. Das kann ein Pferd sein, das eine Toreinfahrt blockiert und den Vertreter daran hindert, zu einem wichtigen Termin zu gelangen und dabei eine Provision einbüßt.

- Mindest-Deckungssumme: 3.000.000,-- €
Mit der Deckungssumme verbindet der Versicherer seine Höchsthaftung, die er ein- oder mehrfach im Jahr maximal auszahlen würde. Da der Pferdebesitzer in unbegrenzter Höhe haftet, kann bei hohen Schäden die Deckungssumme zu gering bemessen sein. Decken Sie mindestens 3 Mio. € ab – besser sind 5 Mio. oder gar 10 Mio. € Deckungssumme. Die höhere Summe ist nicht viel teurer, wie Sie sich beim Versicherungsvergleich überzeugen können.

- Auslandsschutz
Sie reisen im Urlaub gerne ins Ausland und Ihr Pferd soll dabei sein? Dann achten Sie unbedingt darauf, dass der Versicherungsschutz örtlich und zeitlich so gewählt ist, dass Sie immer ausreichende Deckung haben. Meist gilt der Versicherungsschutz weltweit und ist zeitlich unbegrenzt, solange Sie nicht ausgewandert sind. Aber manche Versicherer deckeln den Schutz bei zwei oder drei Monaten und lediglich EU-weiter Schutz.

- Mietsachschäden
Auch in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung gilt, dass gemietete, geliehene und gepachtete Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Ausnahmen gelten meist für die eigene Pensionsbox oder der Unterstand im Urlaub. Auch Schäden an gemieteten Pferdetransporter gehört in den Versicherungsschutz.

Auch die folgenden möglichen Schäden sind meist mitversichert. Prüfen Sie genau:

  • ungewollter Deckakt mitversichern
  • Fohlen der versicherten Stute automatisch mitversichern
  • Flurschäden mitversichern
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z. B. Rentenversicherung oder Krankenkasse) mitversichern
  • Offen- und Laufstallhaltung mitversichern
  • Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive gebißlose Zäumungen und Reiten im Damensattel) sind mitversichert!
  • keine Helmpflicht!
  • keine Vorschriften seitens der Versicherung zur Zaunhöhe!
  • Mietsachschäden an gemieteten Stallungen sowie an gemieteten Reithallen sind bis zu einer Summe von € 10.000,-- versichert. Schäden an geliehenen Pferdetransportanhängern sind bis zu einer Summe von € 5.000,-- versichert. Hier gilt eine Selbstbeteiligung von 20% des Schadens
    (mindestens € 250,--)

 
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