Versicherungsschutz
Versicherungsschutz in
der
Pferdehalter-haftpflichtversicherung
Was ist alles mitversichert?
Eine Pferdehaftpflichtversicherung bezahlt berechtigte
Ansprüche und lehnt unberechtigte Ansprüche notfalls
gerichtlich ab. Daher ist sie auch so etwas wie eine passive
Rechtsschutzversicherung.
Achten Sie
beim Versicherungsschutz auf eine ausreichende
Deckung:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Mindest-Deckungssumme: 3.000.000,-- €
- Reitbeteiligung
Fremdreiter-Risiko
- Beteiligung an Turnieren
- Auslandsschutz
- ungewollter Deckakt mitversichern
- Fohlen mitversichern
- Regressansprüche der Sozialversicherungsträger
- Offen- und Laufstallhaltung mitversichern
- Mietsachschäden
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Möglicher Versicherungsschutz in der
Pferdehaftpflichtversicherung:
- Personenschäden
Personenschäden sind in der Pferdehaftpflicht-Versicherung am
häufigsten anzutreffen. Meist wurden Reiter vom Pferd
abgeworfen, haben gescheut, sind ausgebrochen oder haben ihren
Tierhüter gebissen. Unabhängig von der Schuldfrage haften Sie
als Tierhalter für alle Personen- und Personenfolgeschäden.
Nicht selten machen in der Folge eines Personenschadens auch
Sozialversicherungsträger Regressansprüche wegen
Krankenbehandlung oder Lohnfortzahlung geltend. Nähere
Informationen zur Haftung können Sie auch unter „Pferdehaftpflicht“ nachlesen.
- Sachschäden
Sachschäden können durch direkte Einwirkung des Pferdes
geschehen, wie beispielsweise die zerrissene Hose oder der
beschädigte Helm nach einer Sturz vom Pferd. Auch die gemietete
Pferdebox kann beschädigt werden und der Schaden muss vom
Tierhalter ersetzt werden.
- Vermögensschäden
Alles, was weder ein Personen- noch ein Sachschaden ist, fällt
unter Vermögensschäden. Das kann ein Pferd sein, das eine
Toreinfahrt blockiert und den Vertreter daran hindert, zu einem
wichtigen Termin zu gelangen und dabei eine Provision
einbüßt.
- Mindest-Deckungssumme:
3.000.000,-- € Mit der Deckungssumme
verbindet der Versicherer seine Höchsthaftung, die er ein- oder
mehrfach im Jahr maximal auszahlen würde. Da der Pferdebesitzer
in unbegrenzter Höhe haftet, kann bei hohen Schäden die
Deckungssumme zu gering bemessen sein. Decken Sie mindestens 3
Mio. € ab – besser sind 5 Mio. oder gar 10 Mio. €
Deckungssumme. Die höhere Summe ist nicht viel teurer, wie Sie
sich beim Versicherungsvergleich überzeugen können.
- Auslandsschutz Sie reisen
im Urlaub gerne ins Ausland und Ihr Pferd soll dabei sein? Dann
achten Sie unbedingt darauf, dass der Versicherungsschutz
örtlich und zeitlich so gewählt ist, dass Sie immer
ausreichende Deckung haben. Meist gilt der Versicherungsschutz
weltweit und ist zeitlich unbegrenzt, solange Sie nicht
ausgewandert sind. Aber manche Versicherer deckeln den Schutz
bei zwei oder drei Monaten und lediglich EU-weiter Schutz.
- Mietsachschäden
Auch in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung gilt, dass
gemietete, geliehene und gepachtete Sachen vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Ausnahmen gelten meist
für die eigene Pensionsbox oder der Unterstand im Urlaub. Auch
Schäden an gemieteten Pferdetransporter gehört in den
Versicherungsschutz.
Auch die folgenden möglichen Schäden sind meist
mitversichert. Prüfen Sie genau:
- ungewollter Deckakt mitversichern
- Fohlen der versicherten Stute automatisch
mitversichern
- Flurschäden mitversichern
- Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z. B.
Rentenversicherung oder Krankenkasse) mitversichern
- Offen- und Laufstallhaltung mitversichern
- Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne
Sattel (inklusive gebißlose Zäumungen und Reiten im
Damensattel) sind mitversichert!
- keine Helmpflicht!
- keine Vorschriften seitens der Versicherung zur
Zaunhöhe!
- Mietsachschäden an gemieteten Stallungen sowie an
gemieteten Reithallen sind bis zu einer Summe von €
10.000,-- versichert. Schäden an geliehenen
Pferdetransportanhängern sind bis zu einer Summe von €
5.000,-- versichert. Hier gilt eine Selbstbeteiligung von
20% des Schadens
(mindestens € 250,--)
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